Prüffristen

Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen sind nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die DIN EN 15636 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die DGUV 108-007 ( BGR 234) Lagereinrichtungen und –geräte bilden aktuell den Stand der Technik ab und sind vom Arbeitgeber beim Festlegen der Fristen einzubeziehen.


 

  • Sowohl DGUV 108-007 (BGR 234) als auch die DIN EN 15636 legen eine sogenannte „Experteninspektion“ fest, die mindestens alle 12 Monate von einer „befähigten Person“ durchgeführt wird.
  • In kürzeren Abständen sind Inspektionen und Sichtkontrollen durchzuführen. Der Prüfrhythmus wird vom Lagerverantwortlichen auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegt. Auch diese Überprüfungen werden von einer befähigten Person durchgeführt.


 

Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen liegt im Umfang der Prüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion bezieht alle Regalelemente mit ein.

 

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Schöttle - Industrieservice

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