Anforderungen an den Prüfer

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen an die „befähigte Person“ als Prüfer für die Regalanlage genauer.  Besonders die TRBS 1203 „Befähigte Personen“ ist hier vom Arbeitgeber bei der Auswahl hinzuzuziehen.

Die befähigte Person für die Expertenprüfung muss demnach über Fachkenntnisse verfügen, die sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch Berufserfahrung und eine relevante und zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben hat. In Abhängigkeit von den Anforderungen der anstehenden Prüfaufgabe dürfen die nachgewiesenen Fachkenntnisse variieren. Die Inspektion/Sichtprüfung muss deshalb  zwar ebenfalls von einer befähigten Person durchgeführt werden, das erforderliche Fachwissen muss hier allerdings nicht so hoch sein, wie bei der regelmäßigen detaillierten Expertenprüfung. Die wöchentliche Überprüfung bspw. kann dementsprechend auch durch betriebszugehöriges Personal durchgeführt werden.

Die Auswahl der geeigneten Personen liegt letztendlich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

 

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