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Prüffristen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen sind nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die DIN EN 15636 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die DGUV 108-007 ( BGR 234) Lagereinrichtungen und –geräte bilden aktuell den Stand der Technik ab und sind vom Arbeitgeber beim Festlegen der Fristen einzubeziehen.
Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen liegt im Umfang der Prüfung. Die häufigere Inspektion/Sichtkontrolle kann auf Teile beschränkt werden, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind. Die Experteninspektion bezieht alle Regalelemente mit ein.
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Kontakt:
Schöttle - Industrieservice
Ittersbacher Straße 47
75334 Straubenhardt
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