| Prüfung von allen gängigen Brand- Rauchschutztüren, sowie Rauch und Brandschutztore mit Feststellanlage der Bauart 1 oder 2Der Gesetzgeber sagt ganz klar in der Arbeitsstättenverordnung, dass der Betreiber, Sicherheitseinrichtungen, worunter auch Brandschutztüren- Tore usw. fallen, in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) durch eine Befähigte Person geprüft werden müssen.
Sie erhalten von uns bei einer Prüfung zu jeder Anlage einen ausführlichen Prüfbericht mit Bilddokumentation.
Wir beraten Sie gerne und kommen auf eine Vorbesichtigung ihrer Brandschutztore und Türen vorbei, um ein detailliertes Angebot zu erstellen. Natürlich können Sie uns auch eine Liste Ihrer Anlagen zur Angebotserstellung zusenden.
Am einfachsten geht es über das Kontaktformular. Beschreiben Sie in kurzen Worten ihren Wunsch oder Problem bzw. rufen Sie uns an.
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Kontakt:
Schöttle - Industrieservice
Ittersbacher Straße 47
75334 Straubenhardt
Tel: 07082/9425835
+49(0)1712399729